EU AI Act: Das gilt seit 2.8.2026

Seit 2. August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte. Klingt zunächst einfach: KI drin, Label drauf. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn nicht jeder Einsatz von KI muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, was mit KI gemacht wurde, wie realistisch das Ergebnis wirkt und ob ein Mensch redaktionell eingegriffen hat. Das Ziel: Deepfakes erkennbar machen, Transparenz schaffen, Manipulation verhindern und Vertrauen stärken.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Was muss gekennzeichnet werden?

Muss jeder KI-generierte Inhalt gekennzeichnet werden? Nein.

Gekennzeichnet werden müssen Deepfakes. Das heißt: KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die wirklichen oder realistisch möglichen Inhalten ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten.

Der entscheidende Punkt ist also nicht allein, ob KI verwendet wurde, sondern ob dadurch eine Realität erzeugt oder verändert wird, die echt wirken könnte.

Das sind zum Beispiel:

  • fotorealistische KI-generierte Personen, Orte oder Gegenstände
  • KI-generierte Stimmen
  • KI-generierte oder ausgetauschte Gesichter
  • Veränderungen an Personen, Orten oder Gegenständen, die real sein könnten
  • Zusammenführungen mehrerer echter Fotos, wenn dadurch eine realistische Situation entsteht, die tatsächlich nicht stattgefunden hat
  • fotorealistische Erweiterungen oder Veränderungen einer Aufnahme, wenn dadurch die reale Situation wesentlich verändert wird

Kurz gesagt: Wenn KI glaubwürdig eine andere Realität erzeugt, wird die Kennzeichnung relevant.


Keine Kennzeichnung ist beispielsweise notwendig bei:

  • Farbkorrekturen
  • Rauschunterdrückung
  • klassischen Retuschen
  • geringfügigen Bildoptimierungen
  • technischen Korrekturen
  • Upscaling von Fotos oder Videos
  • offensichtlich unrealistischen Darstellungen
  • klar stilisierten Grafiken und Illustrationen
  • Darstellungen im Comic-Stil
  • rein stilistischen Effekten oder Übergängen in Videos

Was gilt für KI-generierte Texte?

Hat ein Mensch die redaktionelle Endkontrolle übernommen, muss der Text nicht gekennzeichnet werden. Anders ist es bei automatisch KI-generierten Texten ohne menschliche redaktionelle Endkontrolle: Diese sind kennzeichnungspflichtig. Ein Beispiel dafür wäre eine automatisch KI-übersetzte Website, deren Inhalte ohne weitere Prüfung veröffentlicht werden.

Für die Praxis heißt das: Menschliche Endkontrolle ist nicht nur eine Frage der Qualität, sondern kann auch für die Kennzeichnung entscheidend sein.

Wie muss ich kennzeichnen?

Die Kennzeichnung muss direkt am oder im Medium erfolgen und bereits bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts klar erkennbar sein. Auch nach einem Download muss sie sichtbar bleiben. Der Hinweis darf also nicht irgendwo im Kleingedruckten verschwinden. Außerdem muss die Kennzeichnung barrierefrei umgesetzt werden, etwa auch im Alt-Text.
 

Für einzelne Formate bedeutet das:

🖼️ Bild: sofort erkennbar

🎥 Video: ab der ersten Sekunde und lange genug sichtbar

🔊 Audio: gesprochener Hinweis vor der eigentlichen Audiospur

🎠 Carousel: auf jedem Slide mit entsprechendem KI-Inhalt

💬 Text: vor dem ersten Satz
 

Es gibt zwei Kennzeichnungs-Arten:

  • KI-generiert: Der gesamte Deepfake-Inhalt wurde vollständig durch KI erzeugt.
  • KI-modifiziert: Ein bestehender, von Menschen erstellter Inhalt wurde teilweise mit KI verändert.

Wen betrifft die Kennzeichnungspflicht?

Die Regelungen betreffen den beruflichen Einsatz von KI – auch in der internen Kommunikation. Private Nutzung ist ausgenommen. Sie gelten EU-weit.

Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Wird ein Inhalt allerdings vor dem Stichtag erstellt und erst danach veröffentlicht, ist eine erforderliche Kennzeichnung trotzdem notwendig.

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Wir denken mit und behalten Entwicklungen im Blick, die für unsere Kund:innen relevant werden. Dazu gehören auch neue rechtliche Anforderungen rund um KI. Denn Kommunikation mit Bedeutung verbindet Kreativität, Verantwortung und Wirkung – statt einfach nur Aufmerksamkeit zu erzeugen.

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