
Was muss gekennzeichnet werden?
Muss jeder KI-generierte Inhalt gekennzeichnet werden? Nein.
Gekennzeichnet werden müssen Deepfakes. Das heißt: KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die wirklichen oder realistisch möglichen Inhalten ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten.
Der entscheidende Punkt ist also nicht allein, ob KI verwendet wurde, sondern ob dadurch eine Realität erzeugt oder verändert wird, die echt wirken könnte.
Das sind zum Beispiel:
Kurz gesagt: Wenn KI glaubwürdig eine andere Realität erzeugt, wird die Kennzeichnung relevant.
Keine Kennzeichnung ist beispielsweise notwendig bei:
Was gilt für KI-generierte Texte?
Hat ein Mensch die redaktionelle Endkontrolle übernommen, muss der Text nicht gekennzeichnet werden. Anders ist es bei automatisch KI-generierten Texten ohne menschliche redaktionelle Endkontrolle: Diese sind kennzeichnungspflichtig. Ein Beispiel dafür wäre eine automatisch KI-übersetzte Website, deren Inhalte ohne weitere Prüfung veröffentlicht werden.
Für die Praxis heißt das: Menschliche Endkontrolle ist nicht nur eine Frage der Qualität, sondern kann auch für die Kennzeichnung entscheidend sein.
Wie muss ich kennzeichnen?
Die Kennzeichnung muss direkt am oder im Medium erfolgen und bereits bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts klar erkennbar sein. Auch nach einem Download muss sie sichtbar bleiben. Der Hinweis darf also nicht irgendwo im Kleingedruckten verschwinden. Außerdem muss die Kennzeichnung barrierefrei umgesetzt werden, etwa auch im Alt-Text.
Für einzelne Formate bedeutet das:
🖼️ Bild: sofort erkennbar
🎥 Video: ab der ersten Sekunde und lange genug sichtbar
🔊 Audio: gesprochener Hinweis vor der eigentlichen Audiospur
🎠 Carousel: auf jedem Slide mit entsprechendem KI-Inhalt
💬 Text: vor dem ersten Satz
Es gibt zwei Kennzeichnungs-Arten:




Wen betrifft die Kennzeichnungspflicht?
Die Regelungen betreffen den beruflichen Einsatz von KI – auch in der internen Kommunikation. Private Nutzung ist ausgenommen. Sie gelten EU-weit.
Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Wird ein Inhalt allerdings vor dem Stichtag erstellt und erst danach veröffentlicht, ist eine erforderliche Kennzeichnung trotzdem notwendig.
Werbung, die weiterdenkt.
Wir denken mit und behalten Entwicklungen im Blick, die für unsere Kund:innen relevant werden. Dazu gehören auch neue rechtliche Anforderungen rund um KI. Denn Kommunikation mit Bedeutung verbindet Kreativität, Verantwortung und Wirkung – statt einfach nur Aufmerksamkeit zu erzeugen.
